Temu, Shein & Co.: Warum dein nächster China-Einkauf teurer wird
Seit 1. Juli 2026 fällt die 150-Euro-Zollfreigrenze weg: Für Bestellungen bei Temu, Shein & Co. gilt jetzt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenart in der Sendung.
Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten. Stattdessen gilt ein vorläufiger Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenart in einer Sendung – nicht pro Paket. Betroffen sind vor allem Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress.
Pakete von Temu, Shein oder AliExpress waren bislang bis zu einem Warenwert von 150 Euro komplett zollfrei. Zum 1. Juli 2026 hat sich das geändert – und viele Kundinnen und Kunden bemerken die neuen Kosten erst beim nächsten Einkauf.
Teil der Serie Konsumtrends 2026 im Überblick →
Was sich zum 1. Juli 2026 ändert
Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Zollbefreiung für Warensendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten. Grundlage ist die Verordnung 2026/382 des Rates der Europäischen Union, die die bisherige Zollbefreiungsverordnung entsprechend ändert. Das betrifft vor allem Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress, über die ein Großteil der bisher zollfreien Kleinsendungen in die EU kommt.
Warum „pro Warenart“ wichtig ist
Für Sendungen bis 150 Euro wird nun ein vorläufiger Pauschalzoll von 3 Euro erhoben – allerdings nicht pro Paket, sondern pro Warenart innerhalb einer Sendung. Bestellst du also in einem Paket zum Beispiel ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Paar Ohrringe, fallen dafür 9 Euro Zoll an, auch wenn alles in einer einzigen Lieferung ankommt. Bei Sammelbestellungen mit vielen unterschiedlichen Artikeln kann sich das schnell summieren.
Warum die EU das ändert
Hintergrund der Reform ist aus Sicht der EU eine Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt: Während europäische Händler für ihre Waren regulär Zoll und Steuern zahlen, konnten Kleinsendungen aus Drittstaaten bislang oft komplett zollfrei eingeführt werden. Die Neuregelung soll fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und außereuropäischen Anbietern schaffen.
Was 2028 noch kommt
Die 3-Euro-Pauschale ist als Übergangslösung gedacht, gültig bis zum 1. Juli 2028. Sobald die zentrale EU-Zolldatenplattform vollständig einsatzbereit ist, soll die Pauschale durch reguläre, wertabhängige Zollsätze ersetzt werden. Dann verzollt die EU jede Ware einzeln nach dem üblichen Tarif, und die alte 150-Euro-Freigrenze fällt endgültig komplett weg.
Was das für dein Einkaufsverhalten bedeutet
Wer weiterhin bei chinesischen Online-Händlern einkauft, sollte den Warenkorb künftig eher nach Anzahl unterschiedlicher Artikel als nach Gesamtwert kalkulieren, da sich die Zusatzkosten pro Warenart addieren. Wenige, aber dafür größere Bestellungen mit weniger unterschiedlichen Produkttypen können unter Umständen günstiger sein als viele kleine Einzelbestellungen.
Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die zum 1. Juli 2026 in Kraft getretene Regelung allgemein ein und ersetzt keine individuelle Zoll- oder Steuerberatung. Konkrete Abwicklung und Gebühren können je nach Plattform und Zolldienstleister variieren.
Verwendete Quellen & weiterführende Links
Häufige Fragen
Ab wann gilt die neue Regel?
Die Änderung ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028 als Übergangsregelung.
Wie hoch ist der neue Zoll genau?
Für Sendungen bis 150 Euro Warenwert wird ein Pauschalzoll von 3 Euro erhoben.
Gilt der Zoll pro Paket oder pro Artikel?
Der Zoll fällt pro Warenart innerhalb einer Sendung an, nicht pauschal pro Paket. Enthält eine Sendung mehrere unterschiedliche Artikeltypen, wird der Betrag entsprechend mehrfach fällig.
Ändert sich noch mehr nach 2026?
Ja. Ab voraussichtlich 2028, sobald die zentrale EU-Zolldatenplattform läuft, wird die 3-Euro-Pauschale durch reguläre, wertabhängige Zollsätze ersetzt und die 150-Euro-Freigrenze fällt komplett weg.