Fluggastrechte: Was dir bei Verspätung oder Annullierung wirklich zusteht
Bei mehr als drei Stunden Verspätung oder kurzfristiger Annullierung stehen dir laut EU-Fluggastrechteverordnung bis zu 600 Euro Entschädigung zu – die wenigsten fordern sie ein.
Das Wichtigste in Kürze
Bei mehr als drei Stunden Verspätung oder einer Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug steht dir laut EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu – je nach Flugstrecke. Ab 2026 müssen Airlines aktiv über diesen Anspruch informieren.
Der Flieger hat drei Stunden Verspätung oder wird kurzfristig gestrichen – ärgerlich, aber vielen ist nicht bewusst, dass ihnen in solchen Fällen bares Geld zusteht. Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt das seit 2005 klar, wird aber selten in Anspruch genommen.
Teil der Serie Verbraucherrechte im Überblick →
Wann dir eine Entschädigung zusteht
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge von EU-Fluggesellschaften, die in der EU landen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn dein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt – entscheidend ist also die tatsächliche Ankunftszeit, nicht der Abflug. Auch bei einer Annullierung, die weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt wird, kannst du in der Regel eine Entschädigung verlangen.
Wie viel Geld dir zusteht
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke: Bei einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern stehen dir 250 Euro zu, bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro. Bei längeren Strecken beziehungsweise Flügen außerhalb der EU können bis zu 600 Euro fällig werden. Diese Beträge gelten pro Person und Flugticket – bei einer Familie kann sich das schnell zu einer vierstelligen Summe addieren.
Was sich 2026 durch die Reform ändert
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mit dem Europäischen Parlament auf eine Aktualisierung der jahrzehntealten Verordnung geeinigt. Nach dem neuen Rahmen müssen Fluggesellschaften Passagiere künftig aktiv darüber informieren, wann ihnen möglicherweise eine Entschädigung zusteht, und dabei klare Anweisungen zur Auszahlung geben – und das innerhalb von 96 Stunden nach der Ankunft am Zielort. Das soll es einfacher machen, den eigenen Anspruch überhaupt zu erkennen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Unabhängig von der Entschädigungszahlung regelt die Verordnung auch Betreuungsleistungen während der Wartezeit – etwa Mahlzeiten, Erfrischungen und bei Bedarf eine Hotelunterkunft samt Transport. Diese Ansprüche bestehen bereits ab einer geringeren Verspätung als die Entschädigungszahlung und sind unabhängig vom Grund der Verspätung.
Wie du deine Entschädigung durchsetzt
Wichtig ist, Nachweise zu sichern: Boarding-Pass, Buchungsbestätigung und möglichst eine Notiz zur tatsächlichen Ankunftszeit. Den Anspruch richtest du zunächst schriftlich an die Fluggesellschaft. Reagiert sie nicht oder lehnt ohne nachvollziehbaren Grund ab, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder ein spezialisierter Fluggastrechte-Dienstleister weiterhelfen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Außergewöhnliche Umstände wie extremes Unwetter können den Entschädigungsanspruch ausschließen; im Einzelfall entscheidet die konkrete Situation.
Verwendete Quellen & weiterführende Links
Häufige Fragen
Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung?
Ein Anspruch besteht, wenn dein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt. Entscheidend ist die tatsächliche Ankunftszeit, nicht der Abflug.
Wie viel Geld steht mir zu?
Je nach Flugstrecke stehen dir 250 Euro (bis 1.500 km), 400 Euro (1.500 bis 3.500 km) oder 600 Euro (über 3.500 km bzw. außerhalb der EU) pro Person und Flugticket zu.
Gilt das auch bei Annullierung?
Ja. Wird dir eine Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt, kannst du in der Regel ebenfalls eine Entschädigung verlangen.
Was ändert sich 2026 durch die Reform?
Fluggesellschaften müssen Passagiere künftig innerhalb von 96 Stunden nach der Ankunft aktiv über einen möglichen Entschädigungsanspruch informieren und klare Anweisungen zur Auszahlung geben.